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   VG Augsburg, 12.12.2011 - Au 6 K 10.30356   

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VG Augsburg, 12.12.2011 - Au 6 K 10.30356 (https://dejure.org/2011,68683)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12.12.2011 - Au 6 K 10.30356 (https://dejure.org/2011,68683)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - Au 6 K 10.30356 (https://dejure.org/2011,68683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Syrischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Wehrdienstentzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Augsburg, 08.06.2011 - Au 6 K 11.30036

    Syrischer Staatsangehöriger der Volkszugehörigkeit der Kurden; Streitigkeiten mit

    Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2011 - Au 6 K 10.30356
    Die Benachteiligung erreicht jedoch über Schikanen und eine Diskriminierung hinaus keinen Grad der Intensität, der die Annahme einer politischen Verfolgung allein wegen der Ethnie rechtfertigen würde (vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 Az. 3 L 374/09 RdNrn. 40 ff; VG Augsburg vom 8.6.2011 Az. Au 6 K 11.30036 RdNr. 48).

    Erst wenn das Vorbringen und die Vorwürfe des Asylantragstellers einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden, etwa durch exilpolitische Betätigung und an entsprechender Stelle zur Kenntnis genommen werden, können sie als Schädigung der syrischen Interessen angesehen und zur Grundlage von Verhaftung und Repressionen gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 9.5.2011 Az. 14 A 1049/11.A RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O. RdNr. 49; VG Trier vom 22.2.2011 Az. 1 K 712/10.TR; VG Augsburg vom 8.6.2011 a.a.O. RdNr. 50).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - 3 L 75/06

    Asyl und Abschiebungsschutz

    Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2011 - Au 6 K 10.30356
    Yeziden unterliegen in Syrien aber keiner unmittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung (vgl. OVG Magdeburg vom 30.1.2008 Az. 3 L 75/06 RdNrn. 51 f. m.w.N.), zumal der laizistische syrische Staat, dessen Führung sich aus Mitgliedern der religiösen Minderheit der Aleviten zusammensetzt, nicht zuletzt im eigenen Interesse gegenüber (religiösen) Minderheiten eine "Politik der langen Leine" betreibt und dabei den religiösen Minderheiten einschließlich der Yeziden einen weiten Freiraum gewährt.

    Insbesondere im Afrin-Gebiet, in dem die Yeziden seit Alters her siedeln, konnten sie sich trotz der auch dort zu beobachtenden religiös begründeten Spannungen als Gruppe bisher behaupten (vgl. auch OVG Magdeburg vom 30.1.2008 a.a.O. RdNr. 58 ff m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - 3 L 374/09

    Anforderungen an den Begriff der Verfolgungshandlung iSv EGRL 93/2004 Art 3;

    Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2011 - Au 6 K 10.30356
    Die Benachteiligung erreicht jedoch über Schikanen und eine Diskriminierung hinaus keinen Grad der Intensität, der die Annahme einer politischen Verfolgung allein wegen der Ethnie rechtfertigen würde (vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 Az. 3 L 374/09 RdNrn. 40 ff; VG Augsburg vom 8.6.2011 Az. Au 6 K 11.30036 RdNr. 48).

    Erst wenn das Vorbringen und die Vorwürfe des Asylantragstellers einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden, etwa durch exilpolitische Betätigung und an entsprechender Stelle zur Kenntnis genommen werden, können sie als Schädigung der syrischen Interessen angesehen und zur Grundlage von Verhaftung und Repressionen gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 9.5.2011 Az. 14 A 1049/11.A RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O. RdNr. 49; VG Trier vom 22.2.2011 Az. 1 K 712/10.TR; VG Augsburg vom 8.6.2011 a.a.O. RdNr. 50).

  • BVerwG, 10.09.1999 - 9 B 7.99

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Zur Frage der politischen

    Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2011 - Au 6 K 10.30356
    Nach der Rechtsprechung sind die zwangsweise Heranziehung zum Wehrdienst und die damit verbundenen Sanktionen nicht schlechthin eine politische Verfolgung, sondern nur, wenn sie zielgerichtet gegenüber bestimmten Personen eingesetzt werden, die dadurch gerade wegen ihrer Religion, ihrer politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen Merkmals getroffen werden sollen (vgl. BVerwG vom 10.9.1999, Az. 9 B 7/99, juris, RdNr. 3).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 2 LB 643/07

    Abkommen; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsschutzsuchender;

    Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2011 - Au 6 K 10.30356
    Wie Kurden werden auch die auf bis zu 12.000 Personen geschätzten Yeziden behandelt, die sowohl aus muslimischen als auch aus christlichen Kreisen Vorurteilen als "Teufelsanbeter" unterliegen (Lagebericht Syrien a.a.O., S. 11; OVG Lüneburg vom 24.3.2009 Az. 2 LB 643/07 RdNr. 78 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 14 A 1049/11

    Erkenntnisse für eine erhöhte Gefahr politischer Verfolgung für unpolitische

    Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2011 - Au 6 K 10.30356
    Erst wenn das Vorbringen und die Vorwürfe des Asylantragstellers einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden, etwa durch exilpolitische Betätigung und an entsprechender Stelle zur Kenntnis genommen werden, können sie als Schädigung der syrischen Interessen angesehen und zur Grundlage von Verhaftung und Repressionen gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 9.5.2011 Az. 14 A 1049/11.A RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O. RdNr. 49; VG Trier vom 22.2.2011 Az. 1 K 712/10.TR; VG Augsburg vom 8.6.2011 a.a.O. RdNr. 50).
  • VG Trier, 22.02.2011 - 1 K 712/10
    Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2011 - Au 6 K 10.30356
    Erst wenn das Vorbringen und die Vorwürfe des Asylantragstellers einer breiteren Öffentlichkeit bekannt werden, etwa durch exilpolitische Betätigung und an entsprechender Stelle zur Kenntnis genommen werden, können sie als Schädigung der syrischen Interessen angesehen und zur Grundlage von Verhaftung und Repressionen gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG NRW vom 9.5.2011 Az. 14 A 1049/11.A RdNr. 12; OVG Sachsen-Anhalt vom 25.5.2011 a.a.O. RdNr. 49; VG Trier vom 22.2.2011 Az. 1 K 712/10.TR; VG Augsburg vom 8.6.2011 a.a.O. RdNr. 50).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 19.09

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; Verfolgungsgrund; Religion;

    Auszug aus VG Augsburg, 12.12.2011 - Au 6 K 10.30356
    Das Verfahren musste deshalb auch nicht ausgesetzt werden, um die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (BVerwG NvwZ 2011, S. 755ff) abzuwarten, das dieses für das vorliegende Verfahren nicht vorgreiflich ist.
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